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Pfusch am Bau – Bauablauf unter der Lupe

„Pfusch“

kann bei handwerklichen Leistungen auftreten in den Bereichen Undichtigkeiten, Luftfeuchtigkeit, Luftdichtheit, Zugerscheinungen, mechanische Fehler, Ausführungsfehler, Schimmel, Wärmebrücken, Haustechnik, Grundwasser etc.

Dabei sind nicht einmal 5% aller Baumängel handwerkliche Fehlleistungen, schildert Ingrid Domenig-Meisinger.

Weitaus größere Fehlerquellen liegen in anderen Bereichen des Bauablaufs – in mangelhafter Vorbereitung, mangelhafter und unvollständiger Planung, mangelhafter Koordination verschiedener Gewerke beim Bau, mangelhaften Verträgen und Baubeschreibungen und in fehlender Kontrolle.

Auf sogenannten Pfuschbaustellen ist daher das Risiko weitaus größer, dass es zu Fehlern kommt, da typischerweise die Bereiche Vorbereitung, Planung, Koordination und Kontrolle vernachlässigt werden.

Beispiele von Pfuschbaustellen zeigen, dass die Ersparnis bei einem Gewerk beispielsweise € 2000,- beträgt, der Schaden aber das 10-fache beziffern kann. Der Schaden ist dann als EIGENVERSCHULDEN zu bewerten!

Typische Fehler sind z.B., dass Einreichung und Bauordnung nicht beachtet werden oder kein Bodengutachten eingeholt wird.

Bernhard Mittermayr sieht aus seiner Erfahrung die Schnittstelle zwischen Planung und Ausführung und die Schnittstelle zwischen den Ausführenden untereinander als Hauptpotenzial für Fehlerquellen.

Bauablauf unter der Lupe

Als Bauherr und Baufrau treffen Sie aufgrund Ihrer finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten Entscheidungen um Ihr Ziel, ein eigenes Haus nach eigenen Vorstellungen bauen zu lassen, zu verwirklichen. Die wichtigsten Fragen, die sich Bauherren und Baufrauen in der ersten Phase stellen und beantworten müssen, lauten:

  • Was können wir uns finanziell leisten?
  • An welchem Ort möchten wir leben?
  • Wie groß muss unser Haus sein?
  • Welches Raumprogramm benötigen wir?
  • Wann wollen wir einziehen?
  • Welche Materialien oder Haustechnik müssen wir unbedingt haben?
  • Welche Baustoffe dürfen bei uns – etwa wegen einer Allergie – auf gar keinen Fall verbaut werden?
  • Wen wollen wir beauftragen?
  • Wie viel Zeit haben wir für die Baustelle?

Als Bauherr tragen Sie grundsätzlich die Verantwortung für Ihr Bauvorhaben.

Bautagebuch

Wichtiges Stichwort an dieser Stelle ist das Bautagebuch, es sollte verlässlich und genau geführt werden.

Einzelne Verantwortungen können Sie aber auch delegieren:

Projektleiter

Sie können Ihre Verpflichtungen einem fachkundigen Projektleiter übertragen, wobei der Projektleiter vom Bauherrn auch mit der Planung, der Ausführung und/oder der Überwachung der Ausführung des Bauwerks beauftragt sein kann.

Der Vorteil für den Bauherrn besteht darin, dass durch optimiertes Zusammenarbeiten der Planenden und der Bauausführenden Kosten geringer sind und die Ausführungsqualität steigt. Außerdem achtet der Projektleiter auf die Termin- und Finanzplanung.

Bestätigt durch den Vortrag der Architektin streicht Mittermayr den Vorteil des Anbieters m-haus hervor, wo Planer, Projektleiter und Ausführende gut abgestimmt das Bauprojekt zum Erfolg führen.

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Schritt 1: Professionelle Bauvorbereitung

beinhaltet die Erhebung des Bedarfs und der Liegenschaftsparameter, eine detaillierte Planung, Baubeschreibung, Kostenschätzung und Behördenabwicklung

Schritt 2: Budgetierung

Erhebung aller Kosten (Baukosten und  Nebenkosten)

Schritt 3: Ausschreibung, Angebotsprüfung und Vergabe

Schritt 4: Baudurchführung und professionelle örtliche Bauaufsicht

In vor Ort-Besprechungen werden gewerkübergreifende Problemstellungen besprochen und der Terminablauf kontrolliert. Arbeiten werden koordiniert und auftretende Probleme gelöst.

Schritt 5: Abschluss des Bauvorhabens mit formeller Abnahme und Schlussrechnung

Abschließend noch einige hilfreiche Überlegungen:

  • Verwandte und Freunde helfen gerne, sind aber als „Fachexperten“ kritisch zu sehen.
  • Änderungswünsche in der Bauphase sprengen jede Zeit- und Kostenplanung.
  • Professionelle Baubegleitung macht Baupfusch unwahrscheinlich.
  • Bauherren sollten den Wert der Eigenleistung nicht überschätzen, die „Muskelhypothek“ kann die Baukosten nur in sehr begrenztem Umfang senken.
  • „Schlüsselfertig“ ist kein geschützter Begriff und rechtlich nicht klar definiert, nur das Lesen der Bau- und Leistungsbeschreibung schafft Klarheit.

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